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dem Erfurter Waibmarkt, Nr. 33, 3. Erfurt als Hanbels- und Marktstabt, Nr. 34; Weitergasse = Waibgasse).
Erwerbung eines ausgedehnten Landgebietes: Auf Grund ihres Reichtums war es der Stadt möglich, sich ein großes Laub-gebiet zu erwerben. Das erste auswärtige Torf, das in Erfurter Besitz kam, war Stotternheim. Es würde 1268 erobert und mit Erlaubnis des Lanbgraseu Albrecht behalten. Ritter Lubolf von Stotternheim kaufte sich für bte erhaltene Summe Gruubftücke in Erfurt. Seine Nachkommen haben lange als eine der angesehensten Patrizierfamilie der Stadt geblüht und das prächtigste Gebäube Erfurts, den Stotternheimschen Palast, gebaut (1612, Anger 65 und Schlösserstraße 1—8; abgebrannt 1660). 1270 verpfänbete
Laubgraf Albrecht die Grafschaft an der Schmalen Gera an bte Stadt. 1343 kaufte Erfurt von bett Grafen von Gleichen die Grafschaft Vieselbach mit 19 Dörfern, barunter Vieselbach, Kerspleben, Liuberbach, Winbifchholzhaufen, Urbich, Nieberniffa u. a.; 1346 erftanb es auf Wieberkauf die festen Schlösser Tonn borf und Mühlburg (s. Auf der Mühlburg, Nr. 25), 1348 das Amt Kapellenborf, bestehenb aus dem Schlosse gleichen Namens und 13 Dörfern, 1385 Groß-Vargnla und 1387 Schloß Vippach. — Kapellenborf, Vippach, Vargula und Vieselbach waren der Stolz der ^tabt, ihre Herrschaften und ihr persönliches Eigentum, andere Besitzungen bagegen waren ihr nur vom Reich, von bett Erzbischöfen tt. a. zu Lehen gegeben. Bei einigen teilte sie ihre Rechte gar mit attberen Besitzern nnb bei vielen besaß sie nur das Anrecht am Gericht und an dessen Gefälle. Die Wappen1) der vier genannten Orte würden mit in das Stabtwappen gefetzt, wie wir es noch im Rathaushof erblicken. — Die Erwerbungen hatten vor allem den Zweck, eine allzeit hinreichend, von frember Znfnhr unabhängige Nahritngsversorgnng zu ermöglichen; benn in kriegerischen Seiten war oft jebe Ernte in Frage gestellt. Da war es bettn von großem Nutzen, wenn die Speicher der Stadt gefüllt waren, und tatsächlich haben die aufgehäuften Vorräte oft genug die Bürger vor Hunger und Entbehrungen geschützt. — Einige der Erwerbungen bienten auch militärischen Zwecken, z. B. die Schlösser Kapellenborf, Tonnborf, Mühlberg, Vippach und Var-gula. Sie waren in frieblichen Zeiten von einem Vogt und einer geringen Zahl Knechte bewohnt. In kriegerischen Zeiten bagegen waren sie stark mit Bürgern und Sölbnern besetzt. Zu jeber Zeit aber stauben sie den Kaufleuten offen. — Anwerbern hatte die Stadt zu ihrem Schutze rings um ihr Gebiet Wachttürme errichten
’) Kapellenborf — drei schwarze senkrechte Balken in silbernem Feld; Vieselbach — ein silberner, mit roten Balken belegter Abler auf blauem Grunb;
Vippach — sechs schachbrettartig geordnete, abwechselnb rote und silberne Felber;
Vargula — ein schwarzes Rab in silbernem Felb.
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Extrahierte Personennamen: Erfurt Albrecht Ritter_Lubolf_von_Stotternheim Albrecht Albrecht Schloß_Vippach
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on fohle ganz barsch: „Foi Däibel, Hai abber das Deng a schlachten Hosten!" Dr. Ollo Kürsteu.
83. Der Strci^enkcimpf in Erfurt.
24. Rovember 1848.
Vor dem Ausstand: Zu derselben Zeit, zu welcher in Ber-
lin 1848 die Revolution ausbrach, begannen auch in Ersurt die Unruhen. Die Stadl war als sester Platz Mitteldeutschlands und Mittelpunkt der Thüringer Kleinstaaten zum Vorort der allgemeinen deutschen Revolution besonders geeignet. Von Ersurt aus konnten leicht alle Thüringer Staaten zu einer Republik ausgerufen werden. Darum gehörte damals das sonst so sriedliche Thüringen zu den Ländern, in welchen das aufrührerische Treiben mit am lautesten tobte. Von einem Ende zum andern, von der Werra bis zur Saale, ertönte von Stadt zu Stadt, von Dors zu Dorf auf Volksversammlungen der Ruf: „Republik", da freche
Wortführer den Aufruhr predigten.
In Erfurt selbst war es nur eine kleine, von gesetzlosen Ausrührern geleitete Partei, welche die unteren Klassen der Bevölkerung gegen die besseren Schichten aushetzte, in ihnen das Vertrauen gegen die Behörden untergrub und Beamte und ^oldcittit als Feinde der Freiheit und Gegner der Bürger hinstellte. Die meisten, dem wohlhabenden Bürgerstande angehörenden Bewohner waren jedem gewaltsamen Umsturz der Ordnung seind, sie liebten die Ruhe und Bequemlichkeit. Durch die Schonung aber, mit welcher man von oben dem stechen Treiben der Umstürzler zusab, wurden diese von Tag zu Tag dreister.
Die ersten Tumulte: Am 14. März erfolgte der erste Ausbruch der Volksleideuschast. Ihm folgten weitere Tumulte am 1. Mai und 3. und 4. Juni. Um diesen Ausständen gewachsen zu sein, hatten die gemäßigten Bürger mit Ermächtigung der Regierung einen Schutzverein oder eine Schutzwebr gegründet. Da sie mit starken Stöcken bewaffnet war, führte sie den Namen „Knüppelgarde". Sie wurde nach dem Beispiel von Berlin und andern großen Städten später in eine bewaffnete Bürgerwehr umgewandelt. Jeder Bürgerwehrmann trug eine weiße Binde mit dem Stadtwappen am Arm und hatte sich verpflichtet, sein Gewehr nur nach Vorschrift des Hauptmannes zu gebrauchen. Anfangs tat auch die Bürgerwehr ihre Schuldigkeit, bald aber hielt sie es immer mehr mit dem niederen Volke. Kein Wunder also, daß unter dem Schutze einer solchen Bürgerwehr die Besitzlosen eine immer trotzigere Haltung gegen die höheren Stände und gegen das Militär annahmen. Es kam zuletzt soweit, daß Höherstehende abends nur noch mit Stockdegen und eisernen Stäben bewaffnet auszugehen wagten.
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Werden 9 Untergaue genannt, die wohl ans den alten Hundert schäften gebildet wurden und an deren Spitze eigene Grafen standen. Erphesfnrt lag im Ostgan.
Auch in dieser Zeit dauerte der Kampf zwischen den Deutschen und Slawen fort. Auf deutscher Seite wurde er von dem Adel Thüringens, Sachsens und Frankens geführt, jedoch ohne großen Erfolg. Erst durch das Eingreifen der neuerstarkten Königsgewalt wurde dem erobernden Vordringen der Slawen ein Ziel gesetzt und altgermanischer Boden den Deutschen zurückgewonnen.
Von besonderer Bedeutung für Thüringen ist Karl der Große. „Wie in anderen Teilen seines Reiches hat Karl auch in Thüringen das alte Volksrecht aufzeichnen lassen. Vermutlich aus dem Reichstage zu Aachen (802) ist die lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum (f. S. 15) veröffentlicht worden. Sie enthält in 61 Paragraphen das Straf- und Erbrecht, und die Gel tung der darin niedergelegten Rechtsgrundsatze reicht jedenfalls in die heidnische Zeit zurück. Wir finden wie bei den Sachsen drei Stände, den Adaling, den Friling und den Knecht, aber etwas anders gegeneinander gestellt: der Edle hat das dreifache Wergeld (Manngeld) des Freien (in Sachsen das sechsfache), der Knecht aber nur 3/20 (in Sachsen l/2). Leibesstrasen scheinen unbekannt, zur Reinigung dienen Schwur mit Zeugen und für gewisse Fälle der Zweikampf." Unter Karls Regierung geschah in Thüringen die Markensetzung, d. H. die Einteilung des Landes in Husen (eine Hufe hatte 30 Acker) und die Inanspruchnahme eines Teiles der Ländereien für den König als sogenanntes Königsgut.
Nachdem dann Karl in dreißigjährigem Kampfe die Sachsen mit den Franken unter dem Zeichen des Kreuzes zu einem Volke vereinigt hatte, richtete er seine Aufmerksamkeit auf den Schutz der Ostgrenze des Reiches. 805 kämpften seine Heere glücklich gegen die böhmischen Slawen, und ein Jahr später zog sein Sohn abermals zum Kampfe aus, aber diesmal gegen die Sorben. Bei dem thüringischen Waladala, vielleicht dem heutigen Wallbausen, sammelten sich die Heere. Der König der Sorben, Milito, wurde erschlagen, und andere sorbische Fürsten mußten Karl Gehorsam versprechen und Geiseln stellen. Um aber in Zukunst gegen etwaige neue Einfülle gesichert zu sein, wurden zwei seste Plätze errichtet, der eine an der mittleren Elbe, Magdeburg gegenüber, und der andere an der Saale in der Nähe von Halle. Die Saale galt fortan als Grenze zwischen den Thüringern und Sorben, und Karl setzte bestimmte Orte fest, bis zu welchen die Kaufleute von Deutschland aus in die den Slawen benachbarten Gebiete mit ihren Waren reisen dursten. Durch diese Bestimmung, eine „Polizeiverfügung", suchte er zu verhindern, daß seine Feinde von Deutschland aus mit Waffen versehen wurden. Die Maßnahme schien umsomehr geboten, als der Handel sich zumeist in den Händen der Slawen selbst befand. Die thüringische Stadt, die als Grenzpunkt der Handels-
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Extrahierte Personennamen: Karl_der_Große Karl Karl Karl Karls Karl Karl Karl Karl Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Ostgan Sachsens Frankens Aachen Sachsen Sachsen Sachsen Karls Thüringen Husen Sachsen Magdeburg Deutschland Deutschland
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dem Petersberge seinen Sitz fyatte, verwaltet worden. Er nahm die Zinsen und Abgaben in Empfang und regelte die mancherlei Dienste, zu denen die Ortschaften verpflichtet waren. An seine Stelle trat unter der neuen Regierung ein erzbischöflicher Beamter, der Viztum (vice dominus). Er schlug seinen Sitz nach Vollendung der erzbischöflichen Burg (Krummhaus) in dieser auf. Der Erzbischof besaß in dem neuen Gebiete auch die Rechte eines Grafen. Mit ihrer Ausübung betraute er einen Vogt und ernannte dazu die Grafen von Tonna oder Gleichen. Ihnen wurde vom Kaiser zugleich der Blutbann oder die hohe Gerichtsbarkeit (das echte oder ungebotene Ding) übertragen. Die niedere Gerichtsbarkeit (das unechte oder gebotene Ding) übte der Vom Erzbischof ernannte Stadtschultheiß aus. Aus dem gebotenen Ding entwickelte sich wie in anderen Städten das Marktgericht. Es wurde nur mit Bürgern oder, was dasselbe war, mit Kaufleuten besetzt, weil die bäuerlichen Schöffen nichts von kaufmännischen Geschäften verstanden. Als die Stadt später eine eigene Hundertschaft bildete, verfchmolz das Vogtsding mit dem Marktgericht zum Stadtgericht. Seine Vorsitzenden Richter blieben die Grafen Gleichen. Sie ließen sich aber, wenn es sich nicht um Fälle des Blutbannes (Kriminalsachen) handelte, vom Stadtschultheißen oder auch vom Viztum vertreten. Die Schöffen wurden aus den reichen Bürgern gewählt. Aus ihnen ging später der Rat hervor. Das Stadtgericht war schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts vollständig ausgebildet. Es war zuständig für alle Bürger in allen bürgerlichen Angelegenheiten.
Besiedlung der Stadt: Der Vertreter des Erzbifchofs, der
Viztum, ließ sich das Wohl Erfurts sehr angelegen fein. Er sorgte besonders für die Besiedlung des städtischen Grund und Bodens. Dadurch wurde der Marktverkehr belebt und dem Erzstift eine bedeutende Einnahme an Marktzoll zugeführt. Gegen eine geringe jährliche Abgabe von unveränderlicher Höhe, einen Erb-zins, konnte jeder eingewanderte Fremde in Erfurt zum freien Manne werden. Der Zins wurde, da er am Martinstag fällig war, Martinszins genannt. Seine Einnahme gehörte zu den Geschäften des Schultheißen im Brühl, eines noch außerhalb der Stadtmauern gelegenen mainzischen Dorfes. Infolge der überaus günstigen örtlichen Verhältnisse Erfurts ging die Besiedlung schnell vor sich. Angelockt durch die fruchtbare Umgebung, den Wasserreichtum und die gute Handelslage an einer Furt im Kreuzpunkt zweier wichtiger Straßen (s. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32) kamen Ackerbauer, Handwerker und Kaufleute in großer Zahl herbei. Schon um die Wende des 12. Jahrhunderts fehlte es dem Erzbischof an Grund und Boden für seine Ministerialen, d. s. unfreie Leute im erzbischöflichen Dienst. Auch ihnen gab er gegen die geringe Abgabe des Freizinfes die Erlaubnis zur Ansiedlung. Sie wurden dadurch für ihre Person und ihren Besitz innerhalb der Stadt frei.
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Handwerk und Innung: Schon früh taten sich die Handwerker mit erzbischöflicher Erlaubnis zu Innungen zusammen. Anfangs war ihre Zahl klein, später aber unterschied man 9 große: Krämer, Bäcker, Löber, Wollweber, Schuhmacher, Schmiede, Wilt-worcher (Kürschner), Fleischhauer, Schneider, und 9 kleine: Weißgerber, Senkler (Schnürbandmacher), Büttner, Schilderer, Hüter, Pergamenter, Färber, Häringer, Reußen (Schuhflicker). — Die Handwerker durften ihre Waren nur auf Bänken und in Gaden und Buden gegen eine bestimmte Abgabe verkaufen. Die Errichtung der Stände ufw. war anfangs das alleinige Recht des Erzbischofs, später teilte er es mit dem Rat. Der besseren Aufsicht wegen lagen die Verkaufsstände derselben Innung beisammen; Fleisch- und Brotbäuke aber gab es in jedem der vier Stadtviertel, um den Einkauf der wichtigsten Nahrungsmittel nicht unnötig zu erschweren. Die gleichen Handwerksbetriebe selbst lagen nicht beisammen, nur wo ein Zusammensein nicht zu umgehen war, wie z. B. bei den Gerbern, die denselben Wassergraben benutzten, wohnten die Meister in derselben Straße oder Gasse (s. Erfurt im 14. Jhrhdl., Nr. 31).
Juden: Sie bildeten einen beträchtlichen Teil der Bevölke-
rung und lebten nach eigenem Recht unter dem Judenmeister dichtgedrängt in bestimmten Gassen, in der Rathaus- (Judenfchule) und Kreuz gaffe, in der Michaelisstraße bis zur Lehmannsbrücke und in der Marktstraße. Sie mußten dem Erzbischof eine jährliche, veränderliche Abgabe zahlen und dursten keinen bürgerlichen Beruf ausüben; Geldausleihen war fast ihr einziges Geschäft. Als äußeres Erkennungszeichen trugen sie spitze, gelbe Hüte (s. Judenmord usw., Nr. 27).
Einteilung der Bürger: Außer den hörigen Knechten und
Mägden, den Gesellen, Lehrlingen und Juden hießen alle Bewohner cives — Bürger. Die reichen und vornehmen aber, besonders die ritterlichen Ministerialen und die Kaufleute, wurden burgenses = Vollbürger genannt. Sie bildeten die durch Verwandtschaft geschlossene Sippe der Gesrunden, d. h. Befreundeten, oder der Reichen. Die übrigen Bürger teilten sich in Zünfte und „Viertel". Zu jenen, dem oberen Mittelstände, gehörten die neun großen und die neun kleinen Handwerke, zu diesen, dem niederen Mittelstände, gehörte der Rest der Zünfte und die zunftlosen Leute in den vier Stadtvierteln, z. B. die Ackerbürger. Bürger war jeder 13 Jahr alte, männliche Einwohner, der dem Rate den Bürgereid geschworen, Hausbesitzer war und selbst in der Stadt wohnte.
Stadtverwaltung bis zum Aufkommen des Rates: Bis
zum Aufkommen des Rates lag die Verwaltung der Stadt in den Händen der mainzischen Beamten. Der Viztum verwahrte das Stadtsiegel und galt als der eigentliche Regent. Ihm zur Seite standen noch der Kämmerer, d. i. der Kassenverwalter des
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Brand gesteckt. Auch in den Städten gab es Leute, die es mit den Bauern hielten. Diese zwangen beim Heranrücken der Bauernhausen die Stadtobrigkeiten, den Bauern die Tore zu öffnen, die Geistlichen und die wohlhabenden Bürger der Plünderung preiszugeben und Lebensrnittel und Geschütze zu liefern. Am Ostersonntage des Jahres 1525 rückten 8000 schwäbische Bauern, der sogenannte „helle christliche Haufen" vor die Stadt Weinsberg. Sie wurde vom Grafen von Helfenstein mit wenigen Landsknechten verteidigt. Verräter öffneten die Stadttore; der Graf wurde gefangen, und obwohl er ein reiches Lösegeld anbot, mit mehreren Adeligen grausam ermordet. Man trieb sie nämlich durch eine Gasse von Lanzenträgern, die unbarmherzig ans sie losstachen, bis sie zusammenstürzten. Zum Hohne ging ein Trompeter vor ihnen her, der lustige Weiseu aufspielte. Ein schreckliches Weib, die schwarze Hofmännin aus Bückingen, stach dem ermordeten Grafen ihr Messer in den Leib und schmierte mit dem heranstränselnden Fette ihre Schuhe. Die Gräfin von Helfenstein mit ihrem Söhnlein wurde beraubt, schwer mißhandelt und ans einem Mistkarren nach Heilbronn geführt. Ähnliche Greuel wurden überall verübt, wo die Bauern die Gewalt erlangt hatten.
Inzwischen hatten die Fürsten und der Bund der schwäbischen Adeligen und Städte Truppen angesammelt, um dem Ausstande ein Ende zu machen. Wo diese mit den Bauern zusammenstießen, gab es keinen langen Kampf; die Führer der Bauern liefen meist feige davon, und die ungeordneten Bauernhaufen konnten den geübten Kriegsleuten nicht widerstehen. Zn Hunderten und zu Tausenden wurden die Bauern aus dem Schlachtfelde und auf der Flucht niedergehauen, erstochen und erschossen. Von denen, welche in ihre Heimat zurückkamen, wurden viele vor Gericht gestellt und erlitten den Tod durch Henkershand. Als der Ausstand niedergeschlagen war, lagen mehr als taufend Klöster und Schlosser in Asche; unzählige Dörfer waren verwüstet, die Felder lagen unbebaut, mehr als 150000 Menschen hatten ihr Leben gelassen, und der Druck, den die Bauern nun zu leiden hatten, war größer als je zuvor.
3. Kriege gegen die Türken.
Im Jahre 1526 fielen die Türken mit einem gewaltigen Heere in Ungarn ein. Der ungarische König Ludwig Ii. konnte ihnen nur 30000 Mann entgegenstellen und verlor bei Mohatsch Schlacht und Leben. Hierdurch kam der größte Teil von Ungarn unter die Botmäßigkeit der Türken. Der Sultan Solhman der Prächtige gedachte auch Deutschland zu erobern. Das schien nicht allzu schwer; denn Kaiser Karl V. hatte fortwährend gegen
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Ii Ludwig Karl_V. Karl_V.
Extrahierte Ortsnamen: Weinsberg Hohne Heilbronn Ungarn Ungarn Deutschland
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Xxiv. Die Befreiungskriege.
1. Preußens Wiedergeburt. Friedrich Wilhelm Iii.
Durch das Unglück der Jahre 1806 und 1807 war es offen- • bar geworden, daß viele Einrichtungen des preußischen Staates höchst mangelhaft waren. Kurz nach dem Tilsiter Frieden begann König Friedrich Wilhelm Iii., der von 1797 bis 1840 regierte, das Werk der Verbesserung.
Bis dahin hatten die Adeligen alles gegolten, die Bürger und Bauern nichts. Die sogenannten Rittergüter konnten nur von Adeligen gekauft werden; ein Adeliger konnte nur Gutsbesitzer, Offizier oder Beamter sein — jede andere Beschäftigung galt ihm für ungeziemend. Die Bauern waren zum größten Teil Leibeigene der adeligen Gutsbesitzer, d. H. sie wechselten, wenn das Gut verkauft wurde, den Herrn, gegen dessen Willen sie nicht wegziehen, sich verheiraten oder aus irgend eine Art selbständig werden konnten. Den Leuten, die nicht von Adel waren, war der Weg zu höheren Staatsämtern und Offizierstellen verschlossen. Die Stadtbürger dursten bei der Verwaltung ihrer städtischen Angelegenheiten nicht mitsprechen, sondern mußten lediglich den Befehlen der königlichen Beamten gehorchen.
Vom Spätjahr 1807 an erließ König Friedrich Wilhelm Iii. eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen, die alle den Zweck hatten, die bürgerlichen Rechte und Freiheiten festzustellen, den Wohlstand zu vermehren und den vaterländischen Sinn zu beleben. Die Leibeigenschaft der Bauern wurde aufgehoben, die Leute von bürgerlichem Stande konnten Rittergüter kaufen, die Adeligen Bauerngüter besitzen und jedes ehrbare Gewerbe treiben; jeder Preuße, ohne Unterschied des Standes, konnte Beamter oder Offizier werden. Die Städteordnung vom Jahre 1808 bestimmte, daß die Stadtbürger ihre Stadtobrigkeiten selbst wählen und ihre städtischen Angelegenheiten selbst verwalten sollten. Bald folgte auch die Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit und die bürgerliche Gleichstellung der Juden. Der Mann, aus dessen Rat der König alle diese Verbesserungen einführte, war ein Edelmann aus dem Rheingau, der Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, welcher mit Recht genannt worden ist „alles Bösen Eckstein, alles Guten Grundstein, aller Deutschen Edelstein". Der Kaiser Napoleon sah recht wohl ein, daß der preußische Staat durch die Tätigkeit des Freiherrn vom Stein eine Kraft gewinne, die der Franzofenherrschaft in Deutschland gefährlich werden sönne; darum erklärte er 1808 den Freiherrn für eine» Unruhestifter und gemeittfchädücheit Menschen, befahl, dessen Güter einzuziehen und ihn selbst zu verhaften. Der König hatte nicht die Macht, feinen Minister zu schützen, und Stein mußte nach Rußland entfliehen.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Heinrich_Friedrich_Karl Heinrich Friedrich Karl Bösen_Eckstein Napoleon
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wurde sein Sohn Joseph Ii. zum deutschen Kaiser gekrönt. Maria Theresia ernannte ihn zum Mitregenten in den österreichischen Erblanden. Kaiser Joseph Ii. bemühte sich, der Kaisermacht im Reiche wieder zu einigem Ansehen zu verhelfen und besonders die groben Mißbrauche abzustellen, die bei den obersten Reichsgerichten eingedrungen waren.*) Aber seine Bemühungen hatten keinen rechten Erfolg; denn das deutsche Reich bestand nur noch dem Namen nach, und die einzelnen Reichsfürsten betrachteten sich als selbständige Herrscher ihrer Länder und regierten dieselben uach ihrem Belieben.
Nach dem Tode seiner Mutter trat Kaiser Joseph Ii. 1780 die Regierung seiner Erblande an. Während seiner zehnjährigen Herrschaft war sein einziges Bestreben, die Einrichtungen seiner Staaten so viel als möglich nach dem Vorbilde Preußens umzugestalten. Er ordnete an, daß die große Zahl der Klöster verringert und das Übermaß der kirchlichen Feiertage beschränkt wurde. Durch das Toleranzedikt vom Jahre 1781 gewährte er seinen nichtkatholischen Untertanen freie Religionsausübung. Um die Lage des Bauernstandes zu verbessern, hob er die Leibeigenschaft **) aus. Um die Bauernarbeit zu ehren, legte er selbst einmal ans einer Reise in Böhmen die kaiserliche Hand an den Pflug und zog eine Furche.
Nach Josephs Willen sollten alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit verschwinden und in seinen Landen alle Menschen vor dem Gesetze gleich sein. Jeder Untertan, der ein Anliegen vorbringen wollte, hatte stets Zutritt. Mit Stolz nannte er sich einen Freund und Verehrer der Menschheit. Seine edeln und wohlgemeinten Bestrebungen trugen aber nicht die gewünschte Frucht. Weil er alles, auch die kleinsten Dinge, selbst ordnen, selbst regieren wollte, lud er sich eine Arbeitslast aus, die er nicht bewältigen konnte, obgleich er sich vom frühen Morgen bis in die späte Nacht den Regierungsgeschäften widmete. Allen seinen Bestrebungen fehlte nicht der redlichste Wille; aber er griff viele Dinge allzu hastig au, und dadurch wurden die Leute oft ohne Not in ihren Anschauungen und Gefühlen gekränkt. Der Adel und die Geistlichkeit waren über die Beschränkung ihrer
*) Man spottete über die Langsamkeit der Richter: wenn ein Prozeß vor das Reichskammergericht gebracht wird, werden die Schriftstücke zusammengebunden und an der Decke des Gerichtssaales ausgehängt. Dort bleiben sie hängen, bis die Schnüre verfault sind und die Akten den Richtern aus den Kopf fallen. Nur wer brav „schmierte", konnte erwarten, daß die Richter den Prozeß schnell erledigten.
**) Der Leibeigene war in allen Dingen von seinem Gutsherrn abhängig; wollte er sich verheiraten, einen Kauf oder Verkauf schließen, an einen andern Ort ziehen, so konnte dies nur mit Erlaubnis des Gutsherrn geschehen. Der Bauer mußte dem Gutsherrn die Felder bebauen, große Abgaben zahlen usw.
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Extrahierte Personennamen: Joseph_Ii Maria_Theresia Maria Theresia Joseph_Ii Joseph_Ii Josephs
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Peter in 36 Regierungsjahren ans Rnßland gemacht. Aber da er und seine nächsten Nachfolger bei dem russischen Adel und Volke mehr Widerstand als Hilse fanden und deswegen immer Ausländer, besonders Deutsche und Franzosen, herbeirufen und ihnen die höchsten Stellen übertragen mußten, gelang es nie vollständig, aus dein halbbarbarischen Volke ein zivilisiertes zu machen. Das russische Reich wuchs allmählich zu einem riesigen Umfang an; aber es fehlte fortwährend an der inneren Ruhe, ohne die ein gesunder Fortschritt der Bevölkerung zur höheren '-Bildung unmöglich ist. Ein so ausgedehntes Reick) und eine so wenig gebildete Bevölkerung können nur durch unbeschränkte Gewalt eines Alleinherrschers zusammengehalten werden. Bis (tutjme neueste Zeit war das russische Reich der Schauplatz von Ausständen und Verschwörungen, und von Peters des Großen Nachfolgern endeten vier*) ihr Leben durch Meuchelmord.
X. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Im Jahre 1497 entdeckte Sebastian Cabot mit Schiffen, die der König von England hatte ausrüsten lassen, die Ostküste von Nordamerika. Ungefähr- hundert ^ahre später nahm der britische Admiral Walter Raleigh den ganzen Küstenstrich für die Krone Englands in Besitz und nannte ihn Virginien. Von nun an wanderten von Zeit zu Zeit größere Gesellschaften von Ackersleuten, Hirten, Handwerkern aus England und Irland hinüber und gründeten Niederlassungen, denen von den englischen Königen die nämlichen Rechte erteilt wurden, welche die eng. lischen Untertanen besaßen. Die gedrückte Lage der unteren Volksklassen im 18. Jahrhundert, der Mangel an persönlicher Freiheit, die Steuerlast und Lebensuot bewirkten, daß aus allen Ländern Westeuropas, besonders auch aus Deutschland, unzählige fvtnnilien daraus bedacht waren, in Amerika eine neue Heimat )u suchen. Die englische Regierung bemühte sich, die Auswanderer in ihre nordamerikanischen Kolonien zu ziehen, und erteilte darum diesen große Freiheiten, insbesondere das Recht, sich ihre Verfassung und Gesetze selbst zu geben, eo wurde für die Europäer Nordamerika das Land der bürgerlichen und religiösen Freiheit.
Mit dem Anwachsen der Bevölkerung nahmen der Ackerbau und der Handel und dadurch der Wohlstand der Kolonien einen außerordentlichen Aufschwung, so daß sie der englischen Staatskasse an Steuern 30 Millionen Mark bezahlen konnten. Die
*) Iwan Iv. entthront 1741, ermordet 1764; Peter Iii. 1762; Paul I. 1801 durch Verschwörungen der Hofleute; Aterander Ii. 1881 durch eine revolutionäre Mörderbande.
Berger-Stehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte.
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Extrahierte Personennamen: Peter Peters Sebastian_Cabot Walter_Raleigh Peter_Iii
Extrahierte Ortsnamen: Nordamerika England Nordamerika Englands England Irland Westeuropas Deutschland Amerika Berger-Stehle
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last, nicht abhelfen und mußte zuletzt mit seinem Leben büßen, was seine beiden Vorgänger gefehlt hatten.
König Ludwig X\ I. versuchte vergeblich von den bevorzugten Ständen — Adel und Geistlichkeit — Verzicht auf ihre Steuerfreiheit zu erlangen. Darum wurde eine Versammlung der Stünde des Reiches einberufen und am 5. Mai 1789 zu Versailles eröffnet. Tie Versammlung bestand aus 300 Abgeordneten des Adels, 300 der Geistlichkeit und 600 des Bürgerstandes. Tie Abgeordneten des Bürgerstandes verlangten, daß die Beratungen gemeinsam sein und die Abstimmungen nicht nach Ständen, sondern nach Kopsen erfolgen sollten.*) Als dies abgeschlagen wurde, trennte sich der Bürgerstand, oder wie er auch genannt wurde, der dritte Stand, von der Versammlung. Am 17. Juni 1789 erklärten sich die Vertreter des dritten Standes als konstituierende Nationalversammlung und legten den Schwur ab, daß sie beisammen bleiben wollten, bis Frankreich eine bessere Verfassung erhalten habe. Ihnen schloß sich ein großer Teil der Abgeordneten des Adels und der Geistlichkeit an. /
Ganz Frankreich geriet hierdurch in eine ungeheure Aufregung. In der Hauptstadt Paris gab es Zusammenrottungen des Pöbels, und die Angehörigen der höheren Stände wurden an Eigentum und Leben bedroht Am 14. Juli 1789 wurde die Bastille,**) ein festes Schloß in Paris, das als Staatsgefängnis diente, von der Pariser Bevölkerung erstürmt und nach Niedermetzelung der Besatzung dein Erdboden gleich gemacht.
In der Nacht vom 3. auf den 4. August 1789 beschloß die Nationalversammlung, daß alle Vorrechte des Adels, der Geistlichkeit, ferner, daß alle Zehnten und Frohnden abgeschafft seien, und erließ die „Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers", welche die Grundsätze für eiue neue Verfassung des französischen Reiches enthielt. Weiterhin wurde angeordnet, Frankreich solle in 83 Regierungsbezirke (Departements) eingeteilt,***) die geistlichen Güter zugunsten der Staatskasse eingezogen, alle geistlichen
*)_ Durch die Abstimmung nach Köpfen stand der Bürgerstand mit 600 Stimmen gegen 600 Stimmen der bevorzugten Stände, konnte also in vielen Fragen ans die Mehrheit rechnen, da es unter dem Adel und der Geistlichkeit nicht wenige gab, welche die nämlichen Ansichten hatten wie der dritte L-tand: bei der Abstimmung nach Ständen hätten im ersten und zweiten Stande die Anhänger der Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit die Oberhand gehabt, und der dritte Stand wäre mit einer Stimme den zwei Stimmen der bevorrechteten Stände gegenüber gestanden.
**) Lndmig Xv. stellte mit seiner Unterschrift versehene Haftbefehle, in denen der Platz für den Namen des zu Verhaftenden freigelassen war, seinen Günstlingen zur Verfügung, die damit jeden ihnen Mißliebigen anf kürzere oder längere Zeit in die Bastille stecken lassen konnten.
***) Bis dahin war Frankreich in Provinzen eingeteilt, deren jede ihre eigenen Rechte und Gesetzbücher hatte.
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Extrahierte Personennamen: Ludwig August
Extrahierte Ortsnamen: Versailles Frankreich Frankreich Paris Paris Frankreich Frankreich