Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 56

1911 - Erfurt : Keyser
- 56 — dem Erfurter Waibmarkt, Nr. 33, 3. Erfurt als Hanbels- und Marktstabt, Nr. 34; Weitergasse = Waibgasse). Erwerbung eines ausgedehnten Landgebietes: Auf Grund ihres Reichtums war es der Stadt möglich, sich ein großes Laub-gebiet zu erwerben. Das erste auswärtige Torf, das in Erfurter Besitz kam, war Stotternheim. Es würde 1268 erobert und mit Erlaubnis des Lanbgraseu Albrecht behalten. Ritter Lubolf von Stotternheim kaufte sich für bte erhaltene Summe Gruubftücke in Erfurt. Seine Nachkommen haben lange als eine der angesehensten Patrizierfamilie der Stadt geblüht und das prächtigste Gebäube Erfurts, den Stotternheimschen Palast, gebaut (1612, Anger 65 und Schlösserstraße 1—8; abgebrannt 1660). 1270 verpfänbete Laubgraf Albrecht die Grafschaft an der Schmalen Gera an bte Stadt. 1343 kaufte Erfurt von bett Grafen von Gleichen die Grafschaft Vieselbach mit 19 Dörfern, barunter Vieselbach, Kerspleben, Liuberbach, Winbifchholzhaufen, Urbich, Nieberniffa u. a.; 1346 erftanb es auf Wieberkauf die festen Schlösser Tonn borf und Mühlburg (s. Auf der Mühlburg, Nr. 25), 1348 das Amt Kapellenborf, bestehenb aus dem Schlosse gleichen Namens und 13 Dörfern, 1385 Groß-Vargnla und 1387 Schloß Vippach. — Kapellenborf, Vippach, Vargula und Vieselbach waren der Stolz der ^tabt, ihre Herrschaften und ihr persönliches Eigentum, andere Besitzungen bagegen waren ihr nur vom Reich, von bett Erzbischöfen tt. a. zu Lehen gegeben. Bei einigen teilte sie ihre Rechte gar mit attberen Besitzern nnb bei vielen besaß sie nur das Anrecht am Gericht und an dessen Gefälle. Die Wappen1) der vier genannten Orte würden mit in das Stabtwappen gefetzt, wie wir es noch im Rathaushof erblicken. — Die Erwerbungen hatten vor allem den Zweck, eine allzeit hinreichend, von frember Znfnhr unabhängige Nahritngsversorgnng zu ermöglichen; benn in kriegerischen Seiten war oft jebe Ernte in Frage gestellt. Da war es bettn von großem Nutzen, wenn die Speicher der Stadt gefüllt waren, und tatsächlich haben die aufgehäuften Vorräte oft genug die Bürger vor Hunger und Entbehrungen geschützt. — Einige der Erwerbungen bienten auch militärischen Zwecken, z. B. die Schlösser Kapellenborf, Tonnborf, Mühlberg, Vippach und Var-gula. Sie waren in frieblichen Zeiten von einem Vogt und einer geringen Zahl Knechte bewohnt. In kriegerischen Zeiten bagegen waren sie stark mit Bürgern und Sölbnern besetzt. Zu jeber Zeit aber stauben sie den Kaufleuten offen. — Anwerbern hatte die Stadt zu ihrem Schutze rings um ihr Gebiet Wachttürme errichten ’) Kapellenborf — drei schwarze senkrechte Balken in silbernem Feld; Vieselbach — ein silberner, mit roten Balken belegter Abler auf blauem Grunb; Vippach — sechs schachbrettartig geordnete, abwechselnb rote und silberne Felber; Vargula — ein schwarzes Rab in silbernem Felb.

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 225

1911 - Erfurt : Keyser
— 225 on fohle ganz barsch: „Foi Däibel, Hai abber das Deng a schlachten Hosten!" Dr. Ollo Kürsteu. 83. Der Strci^enkcimpf in Erfurt. 24. Rovember 1848. Vor dem Ausstand: Zu derselben Zeit, zu welcher in Ber- lin 1848 die Revolution ausbrach, begannen auch in Ersurt die Unruhen. Die Stadl war als sester Platz Mitteldeutschlands und Mittelpunkt der Thüringer Kleinstaaten zum Vorort der allgemeinen deutschen Revolution besonders geeignet. Von Ersurt aus konnten leicht alle Thüringer Staaten zu einer Republik ausgerufen werden. Darum gehörte damals das sonst so sriedliche Thüringen zu den Ländern, in welchen das aufrührerische Treiben mit am lautesten tobte. Von einem Ende zum andern, von der Werra bis zur Saale, ertönte von Stadt zu Stadt, von Dors zu Dorf auf Volksversammlungen der Ruf: „Republik", da freche Wortführer den Aufruhr predigten. In Erfurt selbst war es nur eine kleine, von gesetzlosen Ausrührern geleitete Partei, welche die unteren Klassen der Bevölkerung gegen die besseren Schichten aushetzte, in ihnen das Vertrauen gegen die Behörden untergrub und Beamte und ^oldcittit als Feinde der Freiheit und Gegner der Bürger hinstellte. Die meisten, dem wohlhabenden Bürgerstande angehörenden Bewohner waren jedem gewaltsamen Umsturz der Ordnung seind, sie liebten die Ruhe und Bequemlichkeit. Durch die Schonung aber, mit welcher man von oben dem stechen Treiben der Umstürzler zusab, wurden diese von Tag zu Tag dreister. Die ersten Tumulte: Am 14. März erfolgte der erste Ausbruch der Volksleideuschast. Ihm folgten weitere Tumulte am 1. Mai und 3. und 4. Juni. Um diesen Ausständen gewachsen zu sein, hatten die gemäßigten Bürger mit Ermächtigung der Regierung einen Schutzverein oder eine Schutzwebr gegründet. Da sie mit starken Stöcken bewaffnet war, führte sie den Namen „Knüppelgarde". Sie wurde nach dem Beispiel von Berlin und andern großen Städten später in eine bewaffnete Bürgerwehr umgewandelt. Jeder Bürgerwehrmann trug eine weiße Binde mit dem Stadtwappen am Arm und hatte sich verpflichtet, sein Gewehr nur nach Vorschrift des Hauptmannes zu gebrauchen. Anfangs tat auch die Bürgerwehr ihre Schuldigkeit, bald aber hielt sie es immer mehr mit dem niederen Volke. Kein Wunder also, daß unter dem Schutze einer solchen Bürgerwehr die Besitzlosen eine immer trotzigere Haltung gegen die höheren Stände und gegen das Militär annahmen. Es kam zuletzt soweit, daß Höherstehende abends nur noch mit Stockdegen und eisernen Stäben bewaffnet auszugehen wagten. 15

3. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 18

1911 - Erfurt : Keyser
— 18 — Werden 9 Untergaue genannt, die wohl ans den alten Hundert schäften gebildet wurden und an deren Spitze eigene Grafen standen. Erphesfnrt lag im Ostgan. Auch in dieser Zeit dauerte der Kampf zwischen den Deutschen und Slawen fort. Auf deutscher Seite wurde er von dem Adel Thüringens, Sachsens und Frankens geführt, jedoch ohne großen Erfolg. Erst durch das Eingreifen der neuerstarkten Königsgewalt wurde dem erobernden Vordringen der Slawen ein Ziel gesetzt und altgermanischer Boden den Deutschen zurückgewonnen. Von besonderer Bedeutung für Thüringen ist Karl der Große. „Wie in anderen Teilen seines Reiches hat Karl auch in Thüringen das alte Volksrecht aufzeichnen lassen. Vermutlich aus dem Reichstage zu Aachen (802) ist die lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum (f. S. 15) veröffentlicht worden. Sie enthält in 61 Paragraphen das Straf- und Erbrecht, und die Gel tung der darin niedergelegten Rechtsgrundsatze reicht jedenfalls in die heidnische Zeit zurück. Wir finden wie bei den Sachsen drei Stände, den Adaling, den Friling und den Knecht, aber etwas anders gegeneinander gestellt: der Edle hat das dreifache Wergeld (Manngeld) des Freien (in Sachsen das sechsfache), der Knecht aber nur 3/20 (in Sachsen l/2). Leibesstrasen scheinen unbekannt, zur Reinigung dienen Schwur mit Zeugen und für gewisse Fälle der Zweikampf." Unter Karls Regierung geschah in Thüringen die Markensetzung, d. H. die Einteilung des Landes in Husen (eine Hufe hatte 30 Acker) und die Inanspruchnahme eines Teiles der Ländereien für den König als sogenanntes Königsgut. Nachdem dann Karl in dreißigjährigem Kampfe die Sachsen mit den Franken unter dem Zeichen des Kreuzes zu einem Volke vereinigt hatte, richtete er seine Aufmerksamkeit auf den Schutz der Ostgrenze des Reiches. 805 kämpften seine Heere glücklich gegen die böhmischen Slawen, und ein Jahr später zog sein Sohn abermals zum Kampfe aus, aber diesmal gegen die Sorben. Bei dem thüringischen Waladala, vielleicht dem heutigen Wallbausen, sammelten sich die Heere. Der König der Sorben, Milito, wurde erschlagen, und andere sorbische Fürsten mußten Karl Gehorsam versprechen und Geiseln stellen. Um aber in Zukunst gegen etwaige neue Einfülle gesichert zu sein, wurden zwei seste Plätze errichtet, der eine an der mittleren Elbe, Magdeburg gegenüber, und der andere an der Saale in der Nähe von Halle. Die Saale galt fortan als Grenze zwischen den Thüringern und Sorben, und Karl setzte bestimmte Orte fest, bis zu welchen die Kaufleute von Deutschland aus in die den Slawen benachbarten Gebiete mit ihren Waren reisen dursten. Durch diese Bestimmung, eine „Polizeiverfügung", suchte er zu verhindern, daß seine Feinde von Deutschland aus mit Waffen versehen wurden. Die Maßnahme schien umsomehr geboten, als der Handel sich zumeist in den Händen der Slawen selbst befand. Die thüringische Stadt, die als Grenzpunkt der Handels-

4. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 51

1911 - Erfurt : Keyser
— 51 — dem Petersberge seinen Sitz fyatte, verwaltet worden. Er nahm die Zinsen und Abgaben in Empfang und regelte die mancherlei Dienste, zu denen die Ortschaften verpflichtet waren. An seine Stelle trat unter der neuen Regierung ein erzbischöflicher Beamter, der Viztum (vice dominus). Er schlug seinen Sitz nach Vollendung der erzbischöflichen Burg (Krummhaus) in dieser auf. Der Erzbischof besaß in dem neuen Gebiete auch die Rechte eines Grafen. Mit ihrer Ausübung betraute er einen Vogt und ernannte dazu die Grafen von Tonna oder Gleichen. Ihnen wurde vom Kaiser zugleich der Blutbann oder die hohe Gerichtsbarkeit (das echte oder ungebotene Ding) übertragen. Die niedere Gerichtsbarkeit (das unechte oder gebotene Ding) übte der Vom Erzbischof ernannte Stadtschultheiß aus. Aus dem gebotenen Ding entwickelte sich wie in anderen Städten das Marktgericht. Es wurde nur mit Bürgern oder, was dasselbe war, mit Kaufleuten besetzt, weil die bäuerlichen Schöffen nichts von kaufmännischen Geschäften verstanden. Als die Stadt später eine eigene Hundertschaft bildete, verfchmolz das Vogtsding mit dem Marktgericht zum Stadtgericht. Seine Vorsitzenden Richter blieben die Grafen Gleichen. Sie ließen sich aber, wenn es sich nicht um Fälle des Blutbannes (Kriminalsachen) handelte, vom Stadtschultheißen oder auch vom Viztum vertreten. Die Schöffen wurden aus den reichen Bürgern gewählt. Aus ihnen ging später der Rat hervor. Das Stadtgericht war schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts vollständig ausgebildet. Es war zuständig für alle Bürger in allen bürgerlichen Angelegenheiten. Besiedlung der Stadt: Der Vertreter des Erzbifchofs, der Viztum, ließ sich das Wohl Erfurts sehr angelegen fein. Er sorgte besonders für die Besiedlung des städtischen Grund und Bodens. Dadurch wurde der Marktverkehr belebt und dem Erzstift eine bedeutende Einnahme an Marktzoll zugeführt. Gegen eine geringe jährliche Abgabe von unveränderlicher Höhe, einen Erb-zins, konnte jeder eingewanderte Fremde in Erfurt zum freien Manne werden. Der Zins wurde, da er am Martinstag fällig war, Martinszins genannt. Seine Einnahme gehörte zu den Geschäften des Schultheißen im Brühl, eines noch außerhalb der Stadtmauern gelegenen mainzischen Dorfes. Infolge der überaus günstigen örtlichen Verhältnisse Erfurts ging die Besiedlung schnell vor sich. Angelockt durch die fruchtbare Umgebung, den Wasserreichtum und die gute Handelslage an einer Furt im Kreuzpunkt zweier wichtiger Straßen (s. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32) kamen Ackerbauer, Handwerker und Kaufleute in großer Zahl herbei. Schon um die Wende des 12. Jahrhunderts fehlte es dem Erzbischof an Grund und Boden für seine Ministerialen, d. s. unfreie Leute im erzbischöflichen Dienst. Auch ihnen gab er gegen die geringe Abgabe des Freizinfes die Erlaubnis zur Ansiedlung. Sie wurden dadurch für ihre Person und ihren Besitz innerhalb der Stadt frei.

5. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 52

1911 - Erfurt : Keyser
— 52 — Handwerk und Innung: Schon früh taten sich die Handwerker mit erzbischöflicher Erlaubnis zu Innungen zusammen. Anfangs war ihre Zahl klein, später aber unterschied man 9 große: Krämer, Bäcker, Löber, Wollweber, Schuhmacher, Schmiede, Wilt-worcher (Kürschner), Fleischhauer, Schneider, und 9 kleine: Weißgerber, Senkler (Schnürbandmacher), Büttner, Schilderer, Hüter, Pergamenter, Färber, Häringer, Reußen (Schuhflicker). — Die Handwerker durften ihre Waren nur auf Bänken und in Gaden und Buden gegen eine bestimmte Abgabe verkaufen. Die Errichtung der Stände ufw. war anfangs das alleinige Recht des Erzbischofs, später teilte er es mit dem Rat. Der besseren Aufsicht wegen lagen die Verkaufsstände derselben Innung beisammen; Fleisch- und Brotbäuke aber gab es in jedem der vier Stadtviertel, um den Einkauf der wichtigsten Nahrungsmittel nicht unnötig zu erschweren. Die gleichen Handwerksbetriebe selbst lagen nicht beisammen, nur wo ein Zusammensein nicht zu umgehen war, wie z. B. bei den Gerbern, die denselben Wassergraben benutzten, wohnten die Meister in derselben Straße oder Gasse (s. Erfurt im 14. Jhrhdl., Nr. 31). Juden: Sie bildeten einen beträchtlichen Teil der Bevölke- rung und lebten nach eigenem Recht unter dem Judenmeister dichtgedrängt in bestimmten Gassen, in der Rathaus- (Judenfchule) und Kreuz gaffe, in der Michaelisstraße bis zur Lehmannsbrücke und in der Marktstraße. Sie mußten dem Erzbischof eine jährliche, veränderliche Abgabe zahlen und dursten keinen bürgerlichen Beruf ausüben; Geldausleihen war fast ihr einziges Geschäft. Als äußeres Erkennungszeichen trugen sie spitze, gelbe Hüte (s. Judenmord usw., Nr. 27). Einteilung der Bürger: Außer den hörigen Knechten und Mägden, den Gesellen, Lehrlingen und Juden hießen alle Bewohner cives — Bürger. Die reichen und vornehmen aber, besonders die ritterlichen Ministerialen und die Kaufleute, wurden burgenses = Vollbürger genannt. Sie bildeten die durch Verwandtschaft geschlossene Sippe der Gesrunden, d. h. Befreundeten, oder der Reichen. Die übrigen Bürger teilten sich in Zünfte und „Viertel". Zu jenen, dem oberen Mittelstände, gehörten die neun großen und die neun kleinen Handwerke, zu diesen, dem niederen Mittelstände, gehörte der Rest der Zünfte und die zunftlosen Leute in den vier Stadtvierteln, z. B. die Ackerbürger. Bürger war jeder 13 Jahr alte, männliche Einwohner, der dem Rate den Bürgereid geschworen, Hausbesitzer war und selbst in der Stadt wohnte. Stadtverwaltung bis zum Aufkommen des Rates: Bis zum Aufkommen des Rates lag die Verwaltung der Stadt in den Händen der mainzischen Beamten. Der Viztum verwahrte das Stadtsiegel und galt als der eigentliche Regent. Ihm zur Seite standen noch der Kämmerer, d. i. der Kassenverwalter des

6. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 77

1902 - Karlsruhe : Lang
77 Brand gesteckt. Auch in den Städten gab es Leute, die es mit den Bauern hielten. Diese zwangen beim Heranrücken der Bauernhausen die Stadtobrigkeiten, den Bauern die Tore zu öffnen, die Geistlichen und die wohlhabenden Bürger der Plünderung preiszugeben und Lebensrnittel und Geschütze zu liefern. Am Ostersonntage des Jahres 1525 rückten 8000 schwäbische Bauern, der sogenannte „helle christliche Haufen" vor die Stadt Weinsberg. Sie wurde vom Grafen von Helfenstein mit wenigen Landsknechten verteidigt. Verräter öffneten die Stadttore; der Graf wurde gefangen, und obwohl er ein reiches Lösegeld anbot, mit mehreren Adeligen grausam ermordet. Man trieb sie nämlich durch eine Gasse von Lanzenträgern, die unbarmherzig ans sie losstachen, bis sie zusammenstürzten. Zum Hohne ging ein Trompeter vor ihnen her, der lustige Weiseu aufspielte. Ein schreckliches Weib, die schwarze Hofmännin aus Bückingen, stach dem ermordeten Grafen ihr Messer in den Leib und schmierte mit dem heranstränselnden Fette ihre Schuhe. Die Gräfin von Helfenstein mit ihrem Söhnlein wurde beraubt, schwer mißhandelt und ans einem Mistkarren nach Heilbronn geführt. Ähnliche Greuel wurden überall verübt, wo die Bauern die Gewalt erlangt hatten. Inzwischen hatten die Fürsten und der Bund der schwäbischen Adeligen und Städte Truppen angesammelt, um dem Ausstande ein Ende zu machen. Wo diese mit den Bauern zusammenstießen, gab es keinen langen Kampf; die Führer der Bauern liefen meist feige davon, und die ungeordneten Bauernhaufen konnten den geübten Kriegsleuten nicht widerstehen. Zn Hunderten und zu Tausenden wurden die Bauern aus dem Schlachtfelde und auf der Flucht niedergehauen, erstochen und erschossen. Von denen, welche in ihre Heimat zurückkamen, wurden viele vor Gericht gestellt und erlitten den Tod durch Henkershand. Als der Ausstand niedergeschlagen war, lagen mehr als taufend Klöster und Schlosser in Asche; unzählige Dörfer waren verwüstet, die Felder lagen unbebaut, mehr als 150000 Menschen hatten ihr Leben gelassen, und der Druck, den die Bauern nun zu leiden hatten, war größer als je zuvor. 3. Kriege gegen die Türken. Im Jahre 1526 fielen die Türken mit einem gewaltigen Heere in Ungarn ein. Der ungarische König Ludwig Ii. konnte ihnen nur 30000 Mann entgegenstellen und verlor bei Mohatsch Schlacht und Leben. Hierdurch kam der größte Teil von Ungarn unter die Botmäßigkeit der Türken. Der Sultan Solhman der Prächtige gedachte auch Deutschland zu erobern. Das schien nicht allzu schwer; denn Kaiser Karl V. hatte fortwährend gegen

7. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 120

1902 - Karlsruhe : Lang
— 120 Xxiv. Die Befreiungskriege. 1. Preußens Wiedergeburt. Friedrich Wilhelm Iii. Durch das Unglück der Jahre 1806 und 1807 war es offen- • bar geworden, daß viele Einrichtungen des preußischen Staates höchst mangelhaft waren. Kurz nach dem Tilsiter Frieden begann König Friedrich Wilhelm Iii., der von 1797 bis 1840 regierte, das Werk der Verbesserung. Bis dahin hatten die Adeligen alles gegolten, die Bürger und Bauern nichts. Die sogenannten Rittergüter konnten nur von Adeligen gekauft werden; ein Adeliger konnte nur Gutsbesitzer, Offizier oder Beamter sein — jede andere Beschäftigung galt ihm für ungeziemend. Die Bauern waren zum größten Teil Leibeigene der adeligen Gutsbesitzer, d. H. sie wechselten, wenn das Gut verkauft wurde, den Herrn, gegen dessen Willen sie nicht wegziehen, sich verheiraten oder aus irgend eine Art selbständig werden konnten. Den Leuten, die nicht von Adel waren, war der Weg zu höheren Staatsämtern und Offizierstellen verschlossen. Die Stadtbürger dursten bei der Verwaltung ihrer städtischen Angelegenheiten nicht mitsprechen, sondern mußten lediglich den Befehlen der königlichen Beamten gehorchen. Vom Spätjahr 1807 an erließ König Friedrich Wilhelm Iii. eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen, die alle den Zweck hatten, die bürgerlichen Rechte und Freiheiten festzustellen, den Wohlstand zu vermehren und den vaterländischen Sinn zu beleben. Die Leibeigenschaft der Bauern wurde aufgehoben, die Leute von bürgerlichem Stande konnten Rittergüter kaufen, die Adeligen Bauerngüter besitzen und jedes ehrbare Gewerbe treiben; jeder Preuße, ohne Unterschied des Standes, konnte Beamter oder Offizier werden. Die Städteordnung vom Jahre 1808 bestimmte, daß die Stadtbürger ihre Stadtobrigkeiten selbst wählen und ihre städtischen Angelegenheiten selbst verwalten sollten. Bald folgte auch die Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit und die bürgerliche Gleichstellung der Juden. Der Mann, aus dessen Rat der König alle diese Verbesserungen einführte, war ein Edelmann aus dem Rheingau, der Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, welcher mit Recht genannt worden ist „alles Bösen Eckstein, alles Guten Grundstein, aller Deutschen Edelstein". Der Kaiser Napoleon sah recht wohl ein, daß der preußische Staat durch die Tätigkeit des Freiherrn vom Stein eine Kraft gewinne, die der Franzofenherrschaft in Deutschland gefährlich werden sönne; darum erklärte er 1808 den Freiherrn für eine» Unruhestifter und gemeittfchädücheit Menschen, befahl, dessen Güter einzuziehen und ihn selbst zu verhaften. Der König hatte nicht die Macht, feinen Minister zu schützen, und Stein mußte nach Rußland entfliehen.

8. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 109

1902 - Karlsruhe : Lang
— 109 — wurde sein Sohn Joseph Ii. zum deutschen Kaiser gekrönt. Maria Theresia ernannte ihn zum Mitregenten in den österreichischen Erblanden. Kaiser Joseph Ii. bemühte sich, der Kaisermacht im Reiche wieder zu einigem Ansehen zu verhelfen und besonders die groben Mißbrauche abzustellen, die bei den obersten Reichsgerichten eingedrungen waren.*) Aber seine Bemühungen hatten keinen rechten Erfolg; denn das deutsche Reich bestand nur noch dem Namen nach, und die einzelnen Reichsfürsten betrachteten sich als selbständige Herrscher ihrer Länder und regierten dieselben uach ihrem Belieben. Nach dem Tode seiner Mutter trat Kaiser Joseph Ii. 1780 die Regierung seiner Erblande an. Während seiner zehnjährigen Herrschaft war sein einziges Bestreben, die Einrichtungen seiner Staaten so viel als möglich nach dem Vorbilde Preußens umzugestalten. Er ordnete an, daß die große Zahl der Klöster verringert und das Übermaß der kirchlichen Feiertage beschränkt wurde. Durch das Toleranzedikt vom Jahre 1781 gewährte er seinen nichtkatholischen Untertanen freie Religionsausübung. Um die Lage des Bauernstandes zu verbessern, hob er die Leibeigenschaft **) aus. Um die Bauernarbeit zu ehren, legte er selbst einmal ans einer Reise in Böhmen die kaiserliche Hand an den Pflug und zog eine Furche. Nach Josephs Willen sollten alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit verschwinden und in seinen Landen alle Menschen vor dem Gesetze gleich sein. Jeder Untertan, der ein Anliegen vorbringen wollte, hatte stets Zutritt. Mit Stolz nannte er sich einen Freund und Verehrer der Menschheit. Seine edeln und wohlgemeinten Bestrebungen trugen aber nicht die gewünschte Frucht. Weil er alles, auch die kleinsten Dinge, selbst ordnen, selbst regieren wollte, lud er sich eine Arbeitslast aus, die er nicht bewältigen konnte, obgleich er sich vom frühen Morgen bis in die späte Nacht den Regierungsgeschäften widmete. Allen seinen Bestrebungen fehlte nicht der redlichste Wille; aber er griff viele Dinge allzu hastig au, und dadurch wurden die Leute oft ohne Not in ihren Anschauungen und Gefühlen gekränkt. Der Adel und die Geistlichkeit waren über die Beschränkung ihrer *) Man spottete über die Langsamkeit der Richter: wenn ein Prozeß vor das Reichskammergericht gebracht wird, werden die Schriftstücke zusammengebunden und an der Decke des Gerichtssaales ausgehängt. Dort bleiben sie hängen, bis die Schnüre verfault sind und die Akten den Richtern aus den Kopf fallen. Nur wer brav „schmierte", konnte erwarten, daß die Richter den Prozeß schnell erledigten. **) Der Leibeigene war in allen Dingen von seinem Gutsherrn abhängig; wollte er sich verheiraten, einen Kauf oder Verkauf schließen, an einen andern Ort ziehen, so konnte dies nur mit Erlaubnis des Gutsherrn geschehen. Der Bauer mußte dem Gutsherrn die Felder bebauen, große Abgaben zahlen usw.

9. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 209

1902 - Karlsruhe : Lang
— 209 — Peter in 36 Regierungsjahren ans Rnßland gemacht. Aber da er und seine nächsten Nachfolger bei dem russischen Adel und Volke mehr Widerstand als Hilse fanden und deswegen immer Ausländer, besonders Deutsche und Franzosen, herbeirufen und ihnen die höchsten Stellen übertragen mußten, gelang es nie vollständig, aus dein halbbarbarischen Volke ein zivilisiertes zu machen. Das russische Reich wuchs allmählich zu einem riesigen Umfang an; aber es fehlte fortwährend an der inneren Ruhe, ohne die ein gesunder Fortschritt der Bevölkerung zur höheren '-Bildung unmöglich ist. Ein so ausgedehntes Reick) und eine so wenig gebildete Bevölkerung können nur durch unbeschränkte Gewalt eines Alleinherrschers zusammengehalten werden. Bis (tutjme neueste Zeit war das russische Reich der Schauplatz von Ausständen und Verschwörungen, und von Peters des Großen Nachfolgern endeten vier*) ihr Leben durch Meuchelmord. X. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Im Jahre 1497 entdeckte Sebastian Cabot mit Schiffen, die der König von England hatte ausrüsten lassen, die Ostküste von Nordamerika. Ungefähr- hundert ^ahre später nahm der britische Admiral Walter Raleigh den ganzen Küstenstrich für die Krone Englands in Besitz und nannte ihn Virginien. Von nun an wanderten von Zeit zu Zeit größere Gesellschaften von Ackersleuten, Hirten, Handwerkern aus England und Irland hinüber und gründeten Niederlassungen, denen von den englischen Königen die nämlichen Rechte erteilt wurden, welche die eng. lischen Untertanen besaßen. Die gedrückte Lage der unteren Volksklassen im 18. Jahrhundert, der Mangel an persönlicher Freiheit, die Steuerlast und Lebensuot bewirkten, daß aus allen Ländern Westeuropas, besonders auch aus Deutschland, unzählige fvtnnilien daraus bedacht waren, in Amerika eine neue Heimat )u suchen. Die englische Regierung bemühte sich, die Auswanderer in ihre nordamerikanischen Kolonien zu ziehen, und erteilte darum diesen große Freiheiten, insbesondere das Recht, sich ihre Verfassung und Gesetze selbst zu geben, eo wurde für die Europäer Nordamerika das Land der bürgerlichen und religiösen Freiheit. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung nahmen der Ackerbau und der Handel und dadurch der Wohlstand der Kolonien einen außerordentlichen Aufschwung, so daß sie der englischen Staatskasse an Steuern 30 Millionen Mark bezahlen konnten. Die *) Iwan Iv. entthront 1741, ermordet 1764; Peter Iii. 1762; Paul I. 1801 durch Verschwörungen der Hofleute; Aterander Ii. 1881 durch eine revolutionäre Mörderbande. Berger-Stehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte. 14

10. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 212

1902 - Karlsruhe : Lang
___ 212 ________ last, nicht abhelfen und mußte zuletzt mit seinem Leben büßen, was seine beiden Vorgänger gefehlt hatten. König Ludwig X\ I. versuchte vergeblich von den bevorzugten Ständen — Adel und Geistlichkeit — Verzicht auf ihre Steuerfreiheit zu erlangen. Darum wurde eine Versammlung der Stünde des Reiches einberufen und am 5. Mai 1789 zu Versailles eröffnet. Tie Versammlung bestand aus 300 Abgeordneten des Adels, 300 der Geistlichkeit und 600 des Bürgerstandes. Tie Abgeordneten des Bürgerstandes verlangten, daß die Beratungen gemeinsam sein und die Abstimmungen nicht nach Ständen, sondern nach Kopsen erfolgen sollten.*) Als dies abgeschlagen wurde, trennte sich der Bürgerstand, oder wie er auch genannt wurde, der dritte Stand, von der Versammlung. Am 17. Juni 1789 erklärten sich die Vertreter des dritten Standes als konstituierende Nationalversammlung und legten den Schwur ab, daß sie beisammen bleiben wollten, bis Frankreich eine bessere Verfassung erhalten habe. Ihnen schloß sich ein großer Teil der Abgeordneten des Adels und der Geistlichkeit an. / Ganz Frankreich geriet hierdurch in eine ungeheure Aufregung. In der Hauptstadt Paris gab es Zusammenrottungen des Pöbels, und die Angehörigen der höheren Stände wurden an Eigentum und Leben bedroht Am 14. Juli 1789 wurde die Bastille,**) ein festes Schloß in Paris, das als Staatsgefängnis diente, von der Pariser Bevölkerung erstürmt und nach Niedermetzelung der Besatzung dein Erdboden gleich gemacht. In der Nacht vom 3. auf den 4. August 1789 beschloß die Nationalversammlung, daß alle Vorrechte des Adels, der Geistlichkeit, ferner, daß alle Zehnten und Frohnden abgeschafft seien, und erließ die „Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers", welche die Grundsätze für eiue neue Verfassung des französischen Reiches enthielt. Weiterhin wurde angeordnet, Frankreich solle in 83 Regierungsbezirke (Departements) eingeteilt,***) die geistlichen Güter zugunsten der Staatskasse eingezogen, alle geistlichen *)_ Durch die Abstimmung nach Köpfen stand der Bürgerstand mit 600 Stimmen gegen 600 Stimmen der bevorzugten Stände, konnte also in vielen Fragen ans die Mehrheit rechnen, da es unter dem Adel und der Geistlichkeit nicht wenige gab, welche die nämlichen Ansichten hatten wie der dritte L-tand: bei der Abstimmung nach Ständen hätten im ersten und zweiten Stande die Anhänger der Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit die Oberhand gehabt, und der dritte Stand wäre mit einer Stimme den zwei Stimmen der bevorrechteten Stände gegenüber gestanden. **) Lndmig Xv. stellte mit seiner Unterschrift versehene Haftbefehle, in denen der Platz für den Namen des zu Verhaftenden freigelassen war, seinen Günstlingen zur Verfügung, die damit jeden ihnen Mißliebigen anf kürzere oder längere Zeit in die Bastille stecken lassen konnten. ***) Bis dahin war Frankreich in Provinzen eingeteilt, deren jede ihre eigenen Rechte und Gesetzbücher hatte.
   bis 10 von 8569 weiter»  »»
8569 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 8569 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 28
1 164
2 131
3 194
4 2112
5 710
6 63
7 77
8 171
9 109
10 2072
11 93
12 308
13 181
14 234
15 109
16 197
17 13
18 29
19 59
20 263
21 45
22 237
23 172
24 44
25 445
26 5312
27 389
28 69
29 323
30 64
31 200
32 60
33 222
34 232
35 58
36 669
37 1240
38 380
39 1920
40 219
41 91
42 184
43 197
44 25
45 1040
46 456
47 261
48 322
49 48

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 21
1 384
2 225
3 460
4 1152
5 60
6 50
7 136
8 434
9 778
10 165
11 225
12 57
13 133
14 43
15 51
16 430
17 1940
18 73
19 62
20 147
21 101
22 123
23 306
24 47
25 172
26 76
27 20
28 63
29 164
30 63
31 79
32 49
33 60
34 219
35 127
36 557
37 391
38 429
39 236
40 155
41 2963
42 120
43 1089
44 111
45 597
46 151
47 23
48 42
49 31
50 26
51 12
52 244
53 144
54 1372
55 211
56 229
57 129
58 255
59 1074
60 143
61 151
62 53
63 751
64 90
65 337
66 276
67 107
68 2433
69 694
70 165
71 1065
72 4121
73 388
74 83
75 173
76 427
77 278
78 356
79 125
80 56
81 12
82 349
83 465
84 77
85 73
86 201
87 353
88 60
89 97
90 172
91 143
92 2337
93 9
94 739
95 308
96 142
97 70
98 1436
99 18

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 12693
1 5558
2 5067
3 7783
4 2951
5 7936
6 16622
7 9413
8 2161
9 8645
10 6721
11 4544
12 13702
13 9682
14 7360
15 3817
16 6129
17 4991
18 5734
19 8314
20 2377
21 5115
22 3799
23 2107
24 12189
25 12996
26 7892
27 4053
28 12100
29 7823
30 5666
31 4111
32 8760
33 35270
34 12331
35 4809
36 4511
37 4003
38 4705
39 13632
40 7287
41 3225
42 11643
43 12207
44 5706
45 3045
46 7930
47 10253
48 4509
49 5923
50 14646
51 20284
52 11610
53 3409
54 10570
55 7209
56 3297
57 2337
58 6636
59 36309
60 3999
61 6342
62 10224
63 2310
64 5411
65 10693
66 4631
67 6664
68 2914
69 5323
70 4382
71 6675
72 5851
73 7338
74 4639
75 9297
76 3926
77 6602
78 7815
79 3686
80 9308
81 57994
82 4132
83 8855
84 11119
85 5105
86 4663
87 4859
88 4956
89 8285
90 4343
91 8664
92 4708
93 4188
94 6420
95 9147
96 4364
97 8285
98 5918
99 5996
100 32315
101 4070
102 13591
103 7607
104 5185
105 2917
106 4602
107 7151
108 2625
109 7140
110 8045
111 7884
112 7132
113 5829
114 8723
115 3640
116 7363
117 3127
118 3759
119 10916
120 4100
121 14106
122 4961
123 8121
124 14373
125 9590
126 3691
127 14349
128 3342
129 9177
130 5200
131 22565
132 4951
133 13736
134 5212
135 3133
136 28090
137 5644
138 3325
139 5941
140 8601
141 3576
142 15671
143 11420
144 4288
145 8569
146 3379
147 2808
148 5296
149 6672
150 4218
151 6655
152 16803
153 4532
154 6107
155 9244
156 10681
157 6584
158 4153
159 7112
160 5437
161 4279
162 3417
163 3197
164 5372
165 5954
166 12361
167 3739
168 6479
169 5370
170 3495
171 8426
172 5102
173 18028
174 4359
175 39998
176 6431
177 30657
178 3696
179 14594
180 5100
181 3492
182 19098
183 43676
184 7737
185 3570
186 3679
187 4802
188 10539
189 5516
190 2585
191 5820
192 5796
193 9946
194 4460
195 8665
196 17198
197 4972
198 5216
199 8561